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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 22.10.1986 - 1 Ta 12/86   

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LAG Hamburg, 22.10.1986 - 1 Ta 12/86 (https://dejure.org/1986,7583)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22.10.1986 - 1 Ta 12/86 (https://dejure.org/1986,7583)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 1 Ta 12/86 (https://dejure.org/1986,7583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutzklage; Wirtschaftliche Verbundenheit; Versäumnis der Klagefrist; Verschulden des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 875
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 03.06.1985 - 1 Ta 5/85

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigunsschutzklage; Versäumen der Klagefrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.1986 - 1 Ta 12/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. z.B. LAG Hamburg, MDR 1975, S. 348; NJW 1978, S. 446; AnwBl 1981, S. 37 f; BB 1986, S. 1020) ist § 85 Abs. 2 ZPO weder unmittelbar noch entsprechend auf das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten im Rahmen des § 5 Abs. 1 KSchG bei der Versäumung der Klagefrist des § 4 KSchG anzuwenden.

    Wegen der Begründung im einzelnen wird insbesondere auf den Beschluß der Kammer vom 3.6.1985 - 1 Ta 5/85 - in BB 1986, S. 1020, Bezug genommen.

  • BSG, 17.10.1974 - 9 RV 64/74

    Ermessensentscheidung - Begründung - Umfang - Zugrunde liegende Tatsachen -

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.1986 - 1 Ta 12/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. z.B. LAG Hamburg, MDR 1975, S. 348; NJW 1978, S. 446; AnwBl 1981, S. 37 f; BB 1986, S. 1020) ist § 85 Abs. 2 ZPO weder unmittelbar noch entsprechend auf das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten im Rahmen des § 5 Abs. 1 KSchG bei der Versäumung der Klagefrist des § 4 KSchG anzuwenden.
  • LAG Hamburg, 20.09.1977 - 1 Ta 6/77
    Auszug aus LAG Hamburg, 22.10.1986 - 1 Ta 12/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. z.B. LAG Hamburg, MDR 1975, S. 348; NJW 1978, S. 446; AnwBl 1981, S. 37 f; BB 1986, S. 1020) ist § 85 Abs. 2 ZPO weder unmittelbar noch entsprechend auf das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten im Rahmen des § 5 Abs. 1 KSchG bei der Versäumung der Klagefrist des § 4 KSchG anzuwenden.
  • LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (vgl. nur die Entscheidungen vom 03.06.1985 und 22.10.1986, LAGE § 5 KSchG Nr. 19 und MDR 1987, 875; vgl. im übrigen die umfangreichen Zitate bei KR-Friedrich, a.a.O., § 5 KSchG Rz 70 und APS-Ascheid, a.a.O., § 5 KSchG Rz 27) unter Einschluss des Beschwerdegerichts (vgl. hier zuletzt Beschluss vom 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 85) ist die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO auf die nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 KSchG nicht anwendbar, auch nicht entsprechend.
  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02

    Keine Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Verschulden des

    Die Anhänger der materiell-rechtlichen Einordnung der Frist des § 4 Satz 1 KSchG kommen mangels Prozeßrechtsbezuges zu einer Unanwendbarkeit des § 85 Absatz 2 ZPO (zum Beispiel LAG Hamm, Beschluß vom 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 - LAGE § 5 KSchG Nr. 65; LAG Hamburg, Beschluß vom 22.10.1986 - 1 Ta 12/86 - MDR 1987, 875; KR-Friedrich, 6. Auflage, § 5 KSchG Randziffer 70).
  • LAG Hamburg, 24.01.1997 - 4 Ta 29/96

    Anwendbarkeit einer Vorschrift; Nachträgliche Klagezulassung

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.1986 - 1 Ta 12/86   

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LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.1986 - 1 Ta 12/86 (https://dejure.org/1986,11247)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.1986 - 1 Ta 12/86 (https://dejure.org/1986,11247)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - 1 Ta 12/86 (https://dejure.org/1986,11247)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sitzungsprotokoll; Öffentliche Urkunde; Gegenbeweis; Erörterungsgebühr; Vergleichsgebühr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

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